Was wird gefördert?
- E-Lastenräder (bis 25 km/h) – wie unsere Babboes!
- Lastenfahrräder (ohne Motor)
- Lastenanhänger
- Voraussetzung: Mindestnutzlast von 120 kg (Räder) bzw. 25 kg Zuladung (Anhänger).
- Nur Neuräder: Gefördert wird ausschließlich die Anschaffung werksneuer Räder und Anhänger.